Sehr geehrte Gäste,
aufgrund der Corona Pandemie gilt der Aufenthalt nach der 2 G Regelung:
ØImpfausweis papierhaft oder digital erforderlich
oder
Øärztliche Bestätigung erforderlich
Bei Eintritt gilt Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Abholung von Kuchengebäck ist jederzeit ohne Nachweisregelung möglich
Gerne würden wir Sie in unserem Café/Lokal unter normalen Umständen begrüßen, jedoch aufgrund der behördlichen Verordnung sind wir verpflichtet diese Regelungen einzuhalten. Wir bitten um Verständnis. Zum Schutz unserer Mitmenschen, sich selber.