Sehr geehrte Gäste,

 

aufgrund der Corona Pandemie gilt der Aufenthalt nach der 2 G Regelung:

 

  •   Sie sind geimpft und haben den vollen Impfschutz  

ØImpfausweis papierhaft oder digital erforderlich

 

  oder

 

  •  Sie sind Genesen, die Genesungszeit ist nicht länger als 6 Monate her

Øärztliche Bestätigung erforderlich

 

 

 

 

Bei Eintritt gilt Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

 

Abholung von Kuchengebäck ist jederzeit ohne Nachweisregelung möglich

 

 

Gerne würden wir Sie in unserem Café/Lokal unter normalen Umständen begrüßen, jedoch aufgrund der behördlichen Verordnung sind wir verpflichtet diese Regelungen einzuhalten. Wir bitten um Verständnis. Zum Schutz unserer  Mitmenschen, sich selber.